Herzlich Willkommen
Das Forschungszentrum Immunologie (FZI) vereinigt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
der Fachbereiche Medizin, Biologie und Chemie mit Expertise in klinisch- und grundlagenorientierter immunologischer Forschung, um basierend auf einem besseren Verständnis immunologischer Grundlagen Therapien zur Behandlung von Infektionen, Allergien, Autoimmunerkrankungen und Tumoren zu entwickeln.
Seine Aufgaben bestehen in der Vernetzung interdisziplinär in der immunologischen Forschung arbeitender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit und wissenschaftlichen Exzellenz ihrer Arbeit, der Koordination und Unterstützung interdisziplinärer Projekte, der Einwerbung kooperativer Drittmittel und der Graduierten- und Nachwuchsförderung.
Die Core Facilities des FZI Mainz
- 3D Electron Microscopy Core Facility
- Asthma Core Facility
(Anforderungen) - Confocal Laser Scanning Microscope Core Facility
- Core Facility für Flow Cytometrie
- High Density Microarray Core Facility
- Core Facility Lentiviral Transduction Service
- Core Facility Histologie
(Anforderungen) - Core Facility Conditional Gene Targeting
- Core Facility für Proteinbiochemie und Massenspektrometrie
Organisationsregelung für das Forschungszentrum Immunologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (gegründet: 13.08.2008)
Auf Grund des § 12 Abs.2 Satz 3 i.V.m. § 76 Abs.2 Nr.7 und 12 des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz vom 21.07.2003 – HochSchG (GVBl S. 167), BF 223-41 hat der Senat in seiner Sitzung die nachfolgende vorläufige Organisationsregelung beschlossen:
Aufgabenbeschreibung des Forschungszentrums/Forschungsschwerpunktes:
Das Forschungszentrum Immunologie (FZI) vereinigt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachbereiche Medizin, Biologie und Chemie mit Expertise in klinisch- und grundlagenorientierter immunologischer Forschung, um basierend auf einem besseren Verständnis immunologischer Grundlagen Therapien zur Behandlung von Infektionen, Allergien, Autoimmunerkrankungen und Tumoren zu entwickeln. Seine Aufgaben bestehen in der Vernetzung interdisziplinär in der immunologischen Forschung arbeitender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit und wissenschaftlichen Exzellenz ihrer Arbeit, der Koordination und Unterstützung interdisziplinärer Projekte, der Einwerbung kooperativer Drittmittel und der Graduierten- und Nachwuchsförderung.
Mitglieder des Forschungszentrums/-schwerpunktes:
Grundsätzlich ist die Arbeit in den unter 1. beschriebenen Bereichen der immunologischen Forschung Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Forschungszentrum/-schwerpunkt Immunologie. Zudem erfordert die Mitgliedschaft eine Projektleitertätigkeit bei Sonderforschungsbereichen/ Transregios, Forschergruppen und Graduiertenkollegs der Universität Mainz mit immunologischer Ausrichtung.
Über die Mitgliedschaft entscheidet der Koordinationsausschuss. Gründungsmitglieder sind: siehe Mitglieder
Die Mitglieder des Forschungszentrums Immunologie wählen aus ihrer Mitte zwei Sprecherinnen oder Sprecher, die sich jeweils aus einer klinischen und einer klinisch-theoretischen Einrichtungen rekrutieren und denen die Führung der laufenden Geschäfte obliegt. Beide Sprecherinnen oder Sprecher müssen Angehörige der Universität sein.-
Koordinationsausschuss des Forschungszentrums/Forschungsschwerpunkts:
Das Zentrum wird durch einen Koordinationsausschuss vertreten, der sich wie folgt zusammensetzt:
- die Leiterinnen und Leiter der Institute, die an den oben angeführten Gruppenförderinstrumenten mit immunologischer Ausrichtung aktiv beteiligt sind
- die Sprecher von Gruppenförderinstrumenten mit in Absatz 1 beschriebener Thematik
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Fachbereichs 09
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Fachbereichs 10
- eine Vertreterin/ein Vertreter des MPI für Polymerforschung,
- der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität mit beratender Stimme.
Die Bestimmungen des § 88 Abs.2 und 3 HochSchG gelten entsprechend. -
Der Koordinationsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Verwaltung der dem Forschungsschwerpunkt zugewiesenen Personal- und Sachmittel,
- Beschlussfassung über die Mitgliedschaft zum Forschungszentrum Immunologie. Insbesondere kann der Koordinationsausschuss mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder die Aufnahme weiterer Mitglieder des Forschungszentrums Immunologie beschließen. Ebenso kann der Koordinationsausschuss mit dreiviertel Mehrheit seiner Mitglieder den Ausschluss von Mitgliedern des Forschungszentrums Immunologie beschließen.
- Vorlage eines jährlichen Rechenschaftsberichts an den Präsidenten der Johannes Gutenberg-Universität über die Arbeit des Schwerpunkts und Erstellung einer wissenschaftlichen Planung für die Weiterentwicklung des Forschungsschwerpunkts entsprechend den Festsetzungen der Zielvereinbarung,
- Organisation regelmäßiger Zusammenkünfte der Mitglieder des des Forschungszentrums Immunologie, bei der die beteiligten Arbeitsgruppen aus ihrer Forschung berichten,
- Beratung des Präsidenten bei Stellenanforderungen und Berufungen in relevanten Fächern,
- Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung der wissenschaftlichen Exzellenz, der internationalen Sichtbarkeit und der öffentlichen Darstellung des Forschungszentrums Immunologie,
- Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung.
- Ggf. weitere Aufgaben
-
Diese Organisationsregelung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Senat in Kraft. Sie ist gültig, bis auf Basis der bevorstehenden Neufassung des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes die strukturelle Einbindung der Forschungszentren und der Forschungsschwerpunkte in die Johannes Gutenberg-Universität Mainz neu geregelt wird, längstens jedoch bis zum 31.12.2011.
Richtlinien des Forschungszentrums Immunologie der Johannes Gutenberg-Universität für die Vergabe von Promotions-Stipendien für das Jürgen Knop und das Gender Equality Program.
§ 1 Allgemeines
Das Forschungszentrum Immunologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vergibt nach diesen Richtlinien Stipendien, deren Finanzierung aus den Mitteln des Forschungszentrums Immunologie erfolgt. Stipendien aus anderen öffentlichen Mitteln oder Stipendien, deren Bewilligung aufgrund eigener Stipendienrichtlinien erfolgt (z.B. Stipendien des DAAD, der DFG, der VW-Stiftung, eines Graduiertenkollegs etc), werden von diesen Richtlinien nicht erfasst.§ 2 Voraussetzung der Vergabe eines Stipendiums
Stipendien werden nach Ausschreibung in der Homepage des Forschungszentrums Immunologie nur auf Antrag gemäß den Richtlinien des Forschungszentrums Immunologie vergeben. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Leitgremium des Forschungszentrums Immunologie. Voraussetzung der Vergabe des Stipendiums ist, dass die Stipendiatin/der Stipendiat keiner selbstständigen oder nichtselbständigen Arbeit nachgeht, im Rahmen der sie/er Einkünfte in Höhe von mehr als 4.800 Euro jährlich erzielt. Eine Beschäftigung an der Johannes Gutenberg-Universität und der Johannes Gutenberg Universität ist neben dem Stipendium ausgeschlossen. Stipendien können nur qualifizierten Nachwuchswissenschaftler / Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Vorbereitung auf die Promotion oder eine wissenschaftliche Weiterbildung nach dem Abschluss der Promotion vergeben werden. Im Gender Equality Program ist die Voraussetzung der Vergabe, dass die Betreuerin der Stipendiatin Kinder im Alter bis maximal 16 Jahren hat. Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchwissenschaftlerin ist, wer das 40. Lebensalter noch nicht vollendet hat. Die Annahme der Förderung verpflichtet die Stipendiatin/den Stipendiat, die Regel guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten und dem Leitgremium Mitteilung zu machen, wenn aus der unterstützten Forschungsarbeit eine Berufsperspektive oder ein Anschlussprojekt erwachsen ist. Ein Stipendium nach diesen Richtlinien wird nicht vergeben, sofern die/der vorgeschlagene Stipendiatin/Stipendiat für das vorgesehene Forschungsgebiet bereits ein anderes Stipendium erhält. Neben einem Stipendium nach diesen Richtlinien darf ein weiteres Stipendium nicht gewährt werden. Die Stipendiatin/der Stipendiat darf im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden. Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis. Es unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, da es kein Entgelt nach § 14 SGB IV darstellt.§ 3 Förderhöhe
Die Förderhöhe des Stipendiums ist zu beschränken auf einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe bzw. für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag. Die Fördersätze der DFG für Graduiertenschulen dürfen nicht überschritten werden. Über die bewilligten Mittel hinaus können keine weiteren Leistungen (z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen in Krankheitsfällen, Kindergeld usw.) übernommen werden. Das Forschungszentrum Immunologie empfiehlt, dass die Stipendiatin/der Stipendiat eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-und Risiko-Lebensversicherung abschließt.§ 4 Förderdauer
Die Laufzeit eines Stipendiums ergibt sich aus Inhalt und Ziel der Aus-oder Fortbildung, für die es gewährt wird, und dauert in der Regel 12 Monate. Eine zweimalige Verlängerung ist möglich, wobei eine Gesamtdauer von drei Jahren nicht überschritten werden darf.§ 5 Berichtspflicht
Die Stipendiatin/der Stipendiat ist verpflichtet, der betreuenden Wissenschaftlerin/dem betreuenden Wissenschaftler nach Absprache regelmäßig über den Stand der Aus-oder Fortbildung zu berichten. Mit Ablauf der Förderung ist dem FZI-Leitgremium ein zusammenfassender schriftlicher Bericht vorzulegen.§ 6 Mitteilungspflicht
Die Stipendiatin/der Stipendiat ist verpflichtet, der betreuenden Wissenschaftlerin/dem betreuenden Wissenschaftler Änderungen gegenüber den im Antrag gemachten Angaben sowie Änderungen bzw. einen Abbruch der Aus-oder Fortbildung unverzüglich mitzuteilen.§ 7 Widerruf, Rückforderung
Das Forschungszentrum Immunologie behält sich vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen und einen Rückforderungsanspruch geltend zu machen, wenn Das Stipendium durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist oder nachträgliche Änderungen, die die Voraussetzungen der Förderung entfallen lassen, nicht mitgeteilt worden sind; Berichtspflichten nicht oder nicht fristgemäß erfüllt worden sind; die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet worden sind; die Voraussetzungen der Förderungen entfallen sind§ 8 In-Kraft-Treten
Diese Richtlinien treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Prof. Dr. Hansjörg Schild
Prof. Dr. Peter R. Galle
Leiter des Forschungszentrum Immunologie
Prof. Dr. Peter R. Galle
Leiter des Forschungszentrum Immunologie
Bhakdi, Sucharit
Becker, Christian
Bopp, Tobias
Bros, Matthias
Decker, Heinz
Galle, Peter
Grabbe, Stephan
Hartwig, Udo
Herr, Wolfgang
Huber, Christoph
Holtappels, Rafaela
Jonuleit, Helmut
Knop, Jürgen
Kreiter, Sebastian
Becker, Christian
Bopp, Tobias
Bros, Matthias
Decker, Heinz
Galle, Peter
Grabbe, Stephan
Hartwig, Udo
Herr, Wolfgang
Huber, Christoph
Holtappels, Rafaela
Jonuleit, Helmut
Knop, Jürgen
Kreiter, Sebastian
Markl, Jürgen
Meyer, Ralf
Plachter, Bodo
Podlech, Jürgen
Probst, Hans-Christian
Radsak, Markus
Reddehase, M.J.
Reifenberg, Kurt
Reske-Kunz, Angelika
Sahin, Ugur
Saloga, Joachim
Schild, Hansjörg
Schmitt, Edgar
Stassen, Michael
Meyer, Ralf
Plachter, Bodo
Podlech, Jürgen
Probst, Hans-Christian
Radsak, Markus
Reddehase, M.J.
Reifenberg, Kurt
Reske-Kunz, Angelika
Sahin, Ugur
Saloga, Joachim
Schild, Hansjörg
Schmitt, Edgar
Stassen, Michael
Steinbrink, Kerstin
Strand, Dennis
Strand, Susanne
Sudowe, Stephan
Taube, Christian
Tenzer, Stefan
Theobald, Matthias
Türeci, Özlem
Tüttenberg, Andrea
von Stebut-Borschitz, Esther
Voss, Ralf-Holger
Waisman, Ari
Wölfel, Thomas
Zipp, Frauke
Strand, Dennis
Strand, Susanne
Sudowe, Stephan
Taube, Christian
Tenzer, Stefan
Theobald, Matthias
Türeci, Özlem
Tüttenberg, Andrea
von Stebut-Borschitz, Esther
Voss, Ralf-Holger
Waisman, Ari
Wölfel, Thomas
Zipp, Frauke
Bei Fragen erreichen Sie uns hier:
Susanne BrookshireForschungszentrum Immunologie
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität
Geb. 708 / 1. OG / Zi. 1043
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz
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E-Mail: susanne.brookshire@unimedizin-mainz.de
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Univ.-Prof. Dr. Hansjörg SchildInstitut für Immunologie
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität
Langenbeckstraße 1
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Univ.-Prof. Dr. Peter R. Galle
I. Medizinische Klinik und Poliklinik
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität
Langenbeckstr. 1
55131 Mainz
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